Machen Sie sich keine Sorgen über die Anforderungen an die Fotogröße. Unser Online-Tool erstellt korrekte Fotos und stellt sicher, dass die Fotogröße und die Kopfgröße korrekt sind. Der Hintergrund wird ebenfalls verbessert.
Das Gesicht muss im rechten Winkel zur Kamera stehen, einen neutralen Gesichtsausdruck haben, weder die Stirn runzeln noch lächeln, mit geschlossenem Mund.
Sollten die Fotos nicht den Spezifikationen entsprechen, müssen Sie neue Fotos einreichen, bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
Anforderungen
Legen Sie Ihrer Bewerbung zwei Fotos von sich bei.
Ihre Fotos müssen den untenstehenden Spezifikationen entsprechen. Sollten die Fotos nicht den Spezifikationen entsprechen, müssen Sie neue Fotos einreichen, bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
Fotos müssen auf hochwertigem Fotopapier gedruckt werden.
Spezifikationen
Die Fotos müssen identisch sein und innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein. Sie können entweder schwarz-weiß oder farbig sein.
Die Fotos müssen klar und scharf sein und vor einem schlichten weißen oder hellen Hintergrund aufgenommen werden.
Sofern es sich um digitale Fotos handelt, dürfen diese in keiner Weise verändert werden.
Ihr Gesicht muss senkrecht zur Kamera stehen, einen neutralen Gesichtsausdruck haben, weder die Stirn runzeln noch lächeln, und der Mund muss geschlossen sein.
Sie können eine nicht getönte Korrektionsbrille tragen, solange Ihre Augen deutlich sichtbar sind. Stellen Sie sicher, dass der Rahmen keinen Teil Ihrer Augen verdeckt. Sonnenbrillen sind nicht akzeptabel.
Ein Haarteil oder ein anderes kosmetisches Accessoire ist akzeptabel, sofern es Ihr normales Aussehen nicht verdeckt.
Wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen müssen, achten Sie darauf, dass Ihre gesamten Gesichtszüge nicht verdeckt werden.
Angaben zum Foto und zur Kopfgröße
Die Rahmengröße muss mindestens 35 mm x 45 mm (1 3/8″ x 1 3/4″) betragen.
Die Fotos müssen die vollständige Vorderansicht des Kopfes zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte des Fotos, und die Oberseite der Schultern einschließen.
Die Größe des Kopfes vom Kinn bis zum Scheitel muss zwischen 31 mm (1 1/4″) und 36 mm (1 7/16″) liegen.
Unter Krone versteht man die Oberseite des Kopfes oder (sofern durch Haare oder eine Kopfbedeckung verdeckt) die Stelle, an der sich die Oberseite des Kopfes oder Schädels befinden würde, wenn sie sichtbar wäre.
Sollten die Fotos nicht den Spezifikationen entsprechen, müssen Sie neue Fotos einreichen, bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann.